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Point of Food
Kontakt & Team

AGB


Liefer- und Zahlungsbedingungen 

der POINT OF FOOD Lebensmittelvertriebs GmbH  

1.Allgemeines 

Wir führen Bestellungen ausschließlich zu unseren Bedingungen aus. Entgegenstehende Bedingungen des Bestellers erkennen wir  nicht  an.  Unsere  Angebote  sind  freibleibend.  Mündliche Nebenabreden  und  Sondervereinbarungen  bedürfen  unserer schriftlichen Bestätigung. Diese AGBs sind wirksam mit der übereinstimmenden Willenserklärung zum Kauf/Verkauf. 
 

2. Lieferung 

Die Lieferungen erfolgen auf Gefahr des Bestellers. Die vereinbarte Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, Streik und Aussperrung, sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Einflusses  liegen,  soweit  diese Hindernisse  nachweislich  auf  die  Fertigstellung  oder  Ablieferung  des  Liefergegenstandes  von erheblichem  Einfluss  sind.  Wird  uns  die  Lieferung  durch  die  vorgenannten  Umstände  unmöglich oder  in  wirtschaftlich  nicht vertretbarer Weise erschwert, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Schadensersatzansprüche des Bestellers bestehen in diesen Fällen nicht. Teillieferungen sind zulässig. Kunststoffversandkisten, Paletten und Rollcontainer sind unverzüglich dem Anlieferer  wieder mitzugeben.  Beim  Zurückhalten  dieses  Leergutes  sind  wir  berechtigt,  den  handelsüblichen Kaufpreis  in Rechnung zu stellen.  

Wir  liefern  bundesweit frachtfrei ab vereinbarten Mindestbestellwert, bzw. in Konditionsrahmen vereinbarten und hinterlegten Bestellwerten.  

Rücksendungen von Waren ohne Einwilligung unsererseits verstehen sich als Auftragsvergabe an den Frachtführer auf Rechnung des Rücksenders. Bei telefonischen Bestellungen übernehmen wir keine Gewähr für Mengen und Artikel. 
 

3. Zahlungsbedingungen / Preise 

Unsere  Preise  verstehen  sich  in  Euro.  Es  werden  die  am  Liefertage  gültigen  Preise  berechnet, zuzüglich  der  gesetzlichen Mehrwertsteuer. Unpünktliche Zahlung berechtigt uns, ohne Stellung einer Nachfrist, Verzugszinsen in banküblicher Höhe zu berechnen. 

Im  Rahmen  des  SEPA-Firmen-Lastschriftverfahrens  werden  Sie  mit  Erhalt  unserer  Rechnung  über das  Datum  des  Einzugs informiert. Unser Zahlungsziel bei SEPA-Lastschriften beträgt 8 Tage nach Rechnungsstellung. Der Debitor verpflichtet sich zu dem  genannten  Datum  für  eine  ausreichende Deckung  des  Kontos  zu  sorgen.  Sollten  uns  Kosten  aufgrund  von Zahlungsunfähigkeiten entstehen, sind wir berechtigt diese dem Kunden in Rechnung zu stellen.  
 

4. Eigentumsvorbehalt 

Die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum (Vorbehaltsware) bis zur vollen Bezahlung sämtlicher, auch in Zukunft entstehender Forderungen, die uns aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller, gleichgültig aus welchem Rechnungsgrund, gegen diesen zustehen. Das gilt auch, wenn Zahlungen auf besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden. Der Besteller ist berechtigt, unsere Ware im ordentlichen Geschäftsgang zu nutzen und zu verarbeiten, solange er nicht in Verzug ist. Dies setzt jedoch voraus, dass die Forderungen aus der Weiterveräußerung gemäß den beiden nachstehenden Absätzen auf uns übergehen. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist der Besteller nicht berechtigt. Die Forderungen des Bestellers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an uns abgetreten. Sie dienen in demselben Umfange der Sicherung wie die Vorbehaltsware. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen, nicht von uns gekauften  Waren veräußert,  gilt  die  Abtretung  der  Forderung  aus  der  Weiterveräußerung  nur  in  Höhe  des Weiterveräußerungswertes der jeweils veräußerten Vorbehaltsware.  Der Besteller ist berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung bis zu unserem jederzeit zulässigen Widerruf einzuziehen. Zur Abtretung der  Forderungen  ist  der Besteller nur  mit unserer  vorherigen  schriftlichen Zustimmung berechtigt. Auf unser Verlangen ist er verpflichtet, seine Abnehmer sofort von der Abtretung an uns zu unterrichten – sofern wir das nicht selbst tun – und uns die zur Einziehung erforderlichen Auskünfte zu geben. Wenn wir den Eigentumsvorbehalt geltend machen, so gilt dies nur dann als Rücktritt vom Vertrag, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich erklären. Das Recht des Bestellers, die Vorbehaltsware zu besitzen, erlischt, wenn er seine Verpflichtungen aus diesem oder einem anderen Vertrag nicht erfüllt. Von einer Pfändung oder anderen Beeinträchtigung durch Dritte muss uns der Besteller unverzüglich benachrichtigen. Übersteigt der Wert der bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen um mehr als 10 v.H., sind wir auf Verlangen des Bestellers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet. 
 

5. Rücktrittsrecht 

Falls eine wesentliche Verschlechterung der wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse des Bestellers eintritt, der Besteller seine Lager, ausstehende Forderungen oder verkaufte Waren verpfändet oder sie anderen Gläubigern als Sicherheit übereignet, oder  wenn  der  Besteller  mit  wesentlichen  Teilen seiner  Zahlung  in  Rückstand  kommt,  sind  wir  berechtigt,  Sicherheiten  zu verlangen  und  falls ausreichende  Sicherheit  nicht  gestellt  werden  kann,  nach  setzen  einer  angemessenen  Nachfrist die  uns zustehende Restforderung fällig zu stellen oder vom Vertrag zurückzutreten. 
 

6. Behandlungsvorschriften 

Tiefkühl-  und  Frischware  ist  sofort  nach  Anlieferung  in  Räumen  mit  einer  vorgeschriebenen Temperatur  zu  verbringen: Tiefkühlware bei -18° C und Frischware in der Normalkühlung bei +7° C. 
 

7. Gewährleistung 

Reklamationen zu gelieferten Waren sind uns gegenüber unverzüglich nach Erhalt der Ware, spätestens innerhalb von 24 Stunden und vor Weitergabe an Dritte telefonisch oder fernschriftlich geltend zu machen. Bei begründeten Mängeln sind wir nur nach unserer  Wahl  zur  Ersatzlieferung  oder Minderung  verpflichtet.  Ggfs.  ist  Voraussetzung  für  unsere  Leistung  im  Rahmen  der Gewährleistung  die vorherige Rücksendung der beanstandeten Ware in Abstimmung mit uns. 
 

8. Haftung

Jegliche Ersatzansprüche des Bestellers sind beschränkt auf den Schaden, der auf einer grob fahrlässigen Vertragsverletzung unserer leitenden Angestellten beruht. Dies gilt auch für den Fall der Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen. 
 

9. Gerichtsstand  

Erfüllungsort  ist  für  beide  Teile  Recklinghausen.  Als  Gerichtsstand  gilt,  wenn  gesetzlich  nicht anders  vorgeschrieben, Recklinghausen als vereinbart. Dies gilt auch, wenn Ansprüche im Mahnverfahren geltend gemacht werden. 

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